Sanierung / Schutzmassnahmen

Die erforderlichen Massnahmen für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind in der Richtlinie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) festgehalten.

Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten sind besonders gefährlich. Schon bei geringer Einwirkung lösen sich die Asbestfasern aus dem Verbund und führen zu hohen Faserkonzentrationen in der Luft. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen deshalb nur von anerkannten Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden.

Bei festgebundenen Asbestprodukten werden insbesondere bei mechanischer Bearbeitung (Fräsen, Bohren, Brechen, Schneiden usw.) viele Fasern freigesetzt. Solche Arbeiten sind grundsätzlich zu vermeiden. Ansonsten gibt es für bestimmte Tätigkeiten in den entsprechenden Regeln der Technik beschriebene Massnahmen (Praktische Anleitungen), die eine grosse Asbestfaserfreisetzung verhindern. Solche Tätigkeiten dürfen unter Einhaltung der Regeln der Technik von instruierten Berufsleuten ausgeführt werden.