Für Asbest wurde der Grenzwert am Arbeitsplatz (Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert, MAK-Wert) auf 0,01 lungengängige Asbestfasern/ml Luft (= 10’000 lungengängige Asbestfasern pro Kubikmeter Luft) festgelegt (Grenzwerte am Arbeitsplatz). Dieser Wert berücksichtigt die neusten epidemiologischen Erkenntnisse zur Dosis-Wirkungsbeziehung bezüglich Asbest und Mesotheliom/Lungenkrebs.
Für alle Arbeitsplätze, an denen nicht mit asbesthaltigem Material gearbeitet werden muss (zum Beispiel in Büroräumen), sollte eine Konzentration von 0,001 Asbestfasern/ml (= 1’000 Asbestfasern/m3) nicht überschritten werden.
Für Wohnräume gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Das BAG empfiehlt, die Belastung längerfristig so gering wie möglich zu halten. Konzentrationen über 1’000 lungengängige Asbestfasern pro Kubikmeter Luft sollen nicht toleriert werden.